
Liebe TSV-Mitglieder und Freunde,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten diese Zeit nutzen, um uns herzlich bei Ihnen zu bedanken. Für Ihren Besuch, für Ihre Treue und für die vielen angenehmen Begegnungen, die wir im Laufe des Jahres mit Ihnen erleben durften.
Die Weihnachtstage laden dazu ein, einen Gang zurückzuschalten, Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen und Kraft für das neue Jahr zu sammeln. Dafür wünschen wir Ihnen ruhige, erholsame Stunden und ein gesegnetes Weihnachtsfest.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie auch im kommenden Jahr wieder bei uns im TSV Feucht begrüßen zu dürfen.
Herzliche Grüße und ein gesundes Neues Jahr,
Klaus Schoderer
sowie das gesamte TSV-Vorstands-Team
Skigymnastik startet ab Mittwoch, 06.10.2021 von 19:15 - 20:15 Uhr
In Kooperation mit dem DAV startet die Vorbereitung auf die kommende Skisaison in der WBH (linkes Drittel).
Außerdem ist zu beachten, dass bitte jeder seine eigene Matte mitbringt. Auf ein zahlreiches Erscheinen freut sich unsere Babsi.
Für alle Teilnehmer gilt der 3G-Grundsatz:
• Geimpfte:
Bitte Zertifikat (schriftlich oder elektronisch) mitbringen und vorlegen.
• Genesene:
Bitte Zertifikat (oder positiven PCR-Test; schriftlich oder elektronisch) mitbringen und vorlegen.
• Aktuell Getestete:
Bitte geeigneten Testnachweis (schriftlich oder elektronisch) nach BaylfSMV vorlegen:
1. PCR-Test, PoC-PCR-Test, der höchstens vor 48 Stunden durchgeführt wurde oder
2. PoC-Antigentest, der höchstens vor 24 Stunden durchgeführt wurde
3. Eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. (Zertifikat vorlegen!)
Eine Plausibilitätskontrolle wird vollständig durch die Übungsleiter vorgenommen. Bei Verdacht einer Unrichtigkeit bzw. Ungültigkeit wird der Einlass verwehrt.
Erreicht die Krankenhausampel die Stufe GELB (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters), ist ein gültiger PCR-Test vorzulegen (schriftlich oder elektronisch).
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen. Dies gilt ebenso für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Bei Schülerinnen und Schülern mit Schulort in Deutschland reicht aus, dass sie durch Vorlage eines aktuellen Schülerausweises oder vergleichbarer Dokumente glaubhaft machen, dass sie im jeweiligen Schuljahr die Schule besuchen.
Viel Spaß
By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.tsv1904feucht.de/
![]() | Heute | 94 |
![]() | Gestern | 928 |
![]() | Diese Woche | 3642 |
![]() | Dieser Monat | 1022 |
![]() | Gesamt | 4258754 |
Ihr Kontakt zu uns:
Termine im Geschäftszimmer
nach Vereinbarung
09128 723772
oder
>> Anfrage <<
---------------
