
Liebe TSV-Mitglieder und Freunde,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten diese Zeit nutzen, um uns herzlich bei Ihnen zu bedanken. Für Ihren Besuch, für Ihre Treue und für die vielen angenehmen Begegnungen, die wir im Laufe des Jahres mit Ihnen erleben durften.
Die Weihnachtstage laden dazu ein, einen Gang zurückzuschalten, Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen und Kraft für das neue Jahr zu sammeln. Dafür wünschen wir Ihnen ruhige, erholsame Stunden und ein gesegnetes Weihnachtsfest.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie auch im kommenden Jahr wieder bei uns im TSV Feucht begrüßen zu dürfen.
Herzliche Grüße und ein gesundes Neues Jahr,
Klaus Schoderer
sowie das gesamte TSV-Vorstands-Team
Die Inzidenz liegt aktuell im Nürnberger Land bei 299,2 - also unter 1.000! --> Sport ist erlaubt
Der Zugang zur Outdoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich: 2G (Geimpft, Genesen)
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind.
Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich: 2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet)
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind
und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können.
Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie laut IfSMV von den Testerfordernissen ausgenommen sind:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren bis zum 12.01.2022)
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster" - ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung) vorweisen können.
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung. Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest"), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest" vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zu-dem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest" bzw. „Selbsttest" sind in diesem Fall nicht zulässig).
Näheres kann in der Handlungsempfehlung vom BLSV (Stand: 15.12.2021) nachgelesen werden.
Link: https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/
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