Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte, liebe Mannschaftsführer von Winterrunden-Mannschaften der Tennisvereine in Bayern! (31.10.2020) Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat daraufhin in einer Pressekonferenz verkündet, dass die Maßnahmen auch in Bayern „eins zu eins“ umgesetzt werden. Nun steht nach Vorlage der >>8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden! Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Vielen Dank an alle in der Politik und im BTV, die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Bayern beigetragen haben! Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen. Was die Beschlüsse für den bayerischen Tennissport bis 30. November 2020 konkret bedeuten, darüber will ich Sie im Folgenden näher informieren: 1. Tennisanlagen Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden - so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können nur unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden. 2. Trainings- und Spielbetrieb Es darf zu zweit (Einzel) oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebensowenig die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien. 3. Winterrunde Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Diese Begegnungen entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020. 4. Turniere Alle rund 70 Turniere im BTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen. Auch die Bayerischen Senioren-Hallenmeisterschaften vom 11. - 15. November 2020 in Nürnberg finden daher nicht statt. 5. Aus- und Fortbildungen Alle geplanten Termine der Traineraus- und -fortbildung bzw. Stuhl- und Oberschiedsrichterausbildung auf BTV- und Bezirksebene im November 2020 entfallen und werden nach Möglichkeit neu terminiert. 6. Vereinsberatung Ob persönliche Termine der BTV-Vereinsberatung im November durchgeführt werden können, wird individuell geklärt. Vereinstreffen finden online statt. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen weiteren Online-Seminare aufmerksam machen, die selbstverständlich durchgeführt werden. Bitte informieren Sie sich >>hier im Veranstaltungskalender des BTV-Portals. 7. Talentförderung und Leistungssport Die BTV-Lehrgänge in den Herbstferien für die Spielerinnen und Spieler des Talent-Pools (Jahrgänge 2007-09) entfallen ersatzlos. Wie die weiteren geplanten Maßnahmen im Bereich Talentförderung / Leistungssport umgesetzt werden, erfahren die Eltern der Jugendlichen in gesonderten Mailings. Ausführliche Informationen zu diesen und allen anderen Themenbereichen finden Sie stets aktuell auf der >>Corona-Seite im BTV-Portal. Bitte beachten Sie auch die Verordnungen auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ Mir, meinen Kollegen im BTV-Präsidium und den Bezirksvorsitzenden ist es sehr wohl bewusst, dass diese Situation wieder eine große Herausforderung für alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber darstellt. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist. Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer in Bayern. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu! Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Tennisspielen - bleiben Sie gesund!
Ihr Helmut Schmidbauer Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V. PS: Bitte beachten Sie, dass weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden - abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes - von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.
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